Rechtsanwalt und Notar
Holger Zywicki

Rechtsanwaltskanzlei

Notar

Rechtsanwaltskanzlei

Beratung und Vertretung
in rechtlichen Angelegenheiten

Notar

Beratung, Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften

Über mich:

Geboren am 19.8.1966 in Hannover
Studium der Rechtswissenschaften in Hannover
Seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig

2012-2014: berufsbegleitender Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht und
Restrukturierung“ an der Universität Münster. Ist deshalb berechtigt den akademischen Titel „Master of Law (LL. M.)“ zu führen.
August 2015: Eintritt in die Kanzlei Türcke
1.1.2017: Übernahme des Anwaltsbereich und Begründung der Kanzlei
Türcke & Zywicki
Februar 2020: Ablegung der notariellen Fachprüfung
April 2022: Bestellung zum Notar mit Amtssitz im Barsinghausen durch den Präsidenten des Landgerichts Hannover.

Über mich:

Geboren am 19.8.1966 in Hannover
Studium der Rechtswissenschaften in Hannover
Seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig

2012-2014: berufsbegleitender Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht und Restrukturierung“ an der Universität
Münster. Ist deshalb berechtigt
den akademischen Titel „Master of Law
(LL. M.)“ zu führen.
August 2015: Eintritt in die Kanzlei Türcke
1.1.2017: Übernahme des Anwaltsbereich und Begründung der Kanzlei Türcke & Zywicki
Februar 2020: Ablegung der notariellen Fachprüfung
April 2022: Bestellung zum Notar mit Amtssitz im Barsinghausen durch den Präsidenten des Landgerichts Hannover.

Notar in Barsinghausen – Unsere Leistungen

Als neutraler Amtsträger ist der Notar immer dann gefragt wenn es um Gestaltungen und Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften geht. Ich unterstütze Sie deshalb in Form von Beratung, Entwurf und Beurkundung sämtlicher Notariatsangelegenheiten, beispielsweise etwa:

Eheverträge

Mit einem Ehevertrag können Sie die gesetzlich vorgesehenen Regelungen für Eheleute abändern. Besonders in den Punkten Güterstand und Zugewinngemeinschaft möchten viele Ehepaare geänderte Regeln festlegen.

Scheidungsvereinbarungen

Bei einer Scheidungsvereinbarung handelt es sich um eine Sonderform des Ehevertrags. Mit dieser regeln Sie vor allem die Trennungsphase, sowie die Zeit nach der Ehescheidung.

Kaufverträge für Immobilien

Kaufverträge für Immobilien müssen zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt entsprechende Kaufverträge und wickeln den ganzen Prozess des Kaufes inklusive aller notwendiger Anträge beim Grundbuchamt ab.

Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie bis zum letzten Moment über Ihr Leben, auch wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind. Unter welchen Umständen lebensrettende oder -erhaltende Maßnahmen beendet, wird so im Vorfeld geregelt.

Erbverträge

In einigen Fällen bietet sich ein Erbvertrag an, um Regelungen über den Verbleib Ihres Vermögens nach ihrem Tode zu treffen. Der Notar erläutert Ihnen die Unterschiede zu anderen Verfügungen von Todes wegen und und erklären Ihnen, wann ein Erbvertrag sinnvoll ist. Erbverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar entstellt die entsprechenden Entwürfe von Erbverträgen und beurkunden diese dann.

Vorsorgevollmachten

Hiermit regeln Sie ihre Vertretung im Rechtsverkehr, für den Fall, dass sie selbst nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig sind. Gern beraten wir Sie über Vorsorgevollmachten und die möglichen Alternativen.

Betreuungsverfügungen

Sollten Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage sein, ihre Angelegenheiten zu regeln, bestimmen Sie mit einer Betreuungsverfügung einen Vertreter für Sie.

Erbschaftsausschlagungen

Nicht jedes Erbe sollte angetreten werden, denn es sind zum Beispiel auch Schulden vererbbar. Lassen Sie sich von uns dabei helfen, die Erbschaft in derartigen Fällen auszuschlagen.

Verkäufe und Abtretungen von Geschäftsanteilen

Der Notar hilft Ihnen beim Verkauf und der Abtretung von Gesellschaftsanteilen und achtet darauf, dass eventuell bestehende Formalien eingehalten werden.

Testamente

Ein schwieriges Thema, mit dem sie sich jedoch früher oder später befassen sollten. Ein notarielles Testament bietet wesentliche Vorteile gegenüber einem eigenhändigen Testament. Mögliche Formfehler können bei einem notariellen Testament vermieden werden. Der Notar berät Sie neutral in entsprechenden Gestaltungsfragen. Auch bei der Gestalltung von Ehegattentestamenten (häufig in Form des sog. „Berliner Testaments“) unterlaufen Laien oft aus
Unkenntnis vermeidbare Fehler, die möglicherweise gravierende Auswirkungen haben können.

Eintragungen von Grundschulden

Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung ist im Regelfall, dass sie ihrem Kreditgeber entsprechende Sicherheiten an ihrem Grundstück bestellen. Dies geschieht meistens durch die Eintragung einer oder mehrerer Grundschulden auf ihrem Grundstück. Die Eintragung bedarf zur Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung. Der Notar führt die entsprechenden Beurkundung durch, stellen die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt.

GmbH Gründungen

Mindestanforderungen für die Gründung einer GmbH sind im GmbH-Gesetz vorgeschrieben. Der Gesellschaftsvertrag und das Gründungsprotokoll einer GmbH bedürfen zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar entwirft für Sie die entsprechenden Verträge und Protokolle, beurkunden diese und melden die GmbH für Sie beim Handelsregister an. Sie behalten dabei die vielfältigen Anforderungen des Gesellschaftsrechtes an die
Gründung einer GmbH und dadurch entstehende mögliche Risiken im Blick und informieren Sie entsprechend.

Eheverträge

Mit einem Ehevertrag können Sie die gesetzlich vorgesehenen Regelungen für Eheleute abändern. Besonders in den Punkten Güterstand und Zugewinngemeinschaft möchten viele Ehepaare geänderte Regeln festlegen.

Scheidungsvereinbarungen

Bei einer Scheidungsvereinbarung handelt es sich um eine Sonderform des Ehevertrags. Mit dieser regeln Sie vor allem die Trennungsphase, sowie die Zeit nach der Ehescheidung.

Kaufverträge für Immobilien

Kaufverträge für Immobilien müssen zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt entsprechende Kaufverträge und wickeln den ganzen Prozess des Kaufes inklusive aller notwendiger Anträge beim Grundbuchamt ab.

Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie bis zum letzten Moment über Ihr Leben, auch wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind. Unter welchen Umständen lebensrettende oder -erhaltende Maßnahmen beendet, wird so im Vorfeld geregelt.

Verkäufe und Abtretungen von Geschäftsanteilen

Der Notar hilft Ihnen beim Verkauf und der Abtretung von Gesellschaftsanteilen und 8. darauf, dass eventuell bestehende Formalien eingehalten werden.

Vorsorgevollmachten

Hiermit regeln Sie ihre Vertretung im Rechtsverkehr, für den Fall, dass sie selbst nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig sind. Gern beraten wir Sie über Vorsorgevollmachten und die möglichen Alternativen.

Betreuungsverfügungen

Sollten Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage sein, ihre Angelegenheiten zu regeln, bestimmen Sie mit einer Betreuungsverfügung einen Vertreter für Sie.

Erbschaftsausschlagungen

Nicht jedes Erbe sollte angetreten werden, denn es sind zum Beispiel auch Schulden vererbbar. Lassen Sie sich von uns dabei helfen, die Erbschaft in derartigen Fällen auszuschlagen.

Erbverträge

In einigen Fällen bietet sich ein Erbvertrag an, um Regelungen über den Verbleib Ihres Vermögens nach ihrem Tode zu treffen. Der Notar erläutert Ihnen die Unterschiede zu anderen Verfügungen von Todes wegen und und erklären Ihnen, wann ein Erbvertrag sinnvoll ist. Erbverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar entstellt die entsprechenden Entwürfe von Erbverträgen und beurkunden diese dann.

Testamente

Ein schwieriges Thema, mit dem sie sich jedoch früher oder später befassen sollten. Ein notarielles Testament bietet wesentliche Vorteile gegenüber einem eigenhändigen Testament. Mögliche Formfehler können bei einem notariellen Testament vermieden werden. Der Notar berät Sie neutral in entsprechenden Gestaltungsfragen. Auch bei der Gestalltung von Ehegattentestamenten (häufig in Form des sog. „Berliner Testaments“) unterlaufen Laien oft aus
Unkenntnis vermeidbare Fehler, die möglicherweise gravierende Auswirkungen haben können.

Eintragungen von Grundschulden

Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung ist im Regelfall, dass sie ihrem Kreditgeber entsprechende Sicherheiten an ihrem Grundstück bestellen. Dies geschieht meistens durch die Eintragung einer oder mehrerer Grundschulden auf ihrem Grundstück. Die Eintragung bedarf zur Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung. Der Notar führt die entsprechenden Beurkundung durch, stellen die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt.

GmbH Gründungen

Mindestanforderungen für die Gründung einer GmbH sind im GmbH-Gesetz vorgeschrieben. Der Gesellschaftsvertrag und das Gründungsprotokoll einer GmbH bedürfen zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar entwirft für Sie die entsprechenden Verträge und Protokolle, beurkunden diese und melden die GmbH für Sie beim Handelsregister an. Sie behalten dabei die vielfältigen Anforderungen des Gesellschaftsrechtes an die
Gründung einer GmbH und dadurch entstehende mögliche Risiken im Blick und informieren Sie entsprechend.

*Die vorstehend aufgezählten Angelegenheiten erfolgen nur beispielhaft, nicht in allen aufgeführten Angelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung als Formerfordernis gesetzlich bestimmt.

Notar und Rechtsanwaltskanzlei
aus Barsinghausen

Seit dem 01.01.2017 befindet sich die Kanzlei in der Straße Volkers Hof 6, 30890 Barsinghausen, gut erreichbar über den Autobahnzubringer der A2 Bad Nenndorf.
Als schneller, zuverlässiger und kompetenter Anwalt und Notar stehe ich Ihnen in allen rechtlichen und notariellen Belangen zur Seite und helfe Ihnen zu Ihrem Recht kommen.

Lernen Sie mich kennen.

Rechtsanwaltskanzlei in Barsinghausen – Unsere Leistungen

Im Gegensatz zum Notar ist der Rechtsanwalt Interessenvertreter und nicht zur Neutralität verpflichtet. In folgenden Rechtsgebieten kann ich für Sie beratend oder vertretend tätig werden:

Familienrecht

Dieser besondere Teil des Zivilrechts regelt alle Rechtsverhältnisse von Personen, die durch familiäre, verwandtschaftliche, lebenspartnerschaftliche oder eheliche Verhältnisse miteinander verbunden sind.

Gesellschaftsrecht

Möchten Sie eine Gesellschaft gründen, so gibt es im deutschen Gesellschaftsrecht diverse Möglichkeiten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Wir beraten Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und finden die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform.

Insolvenzrecht

In einer Insolvenz haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten. Wir beraten Sie sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen über alles, was Sie in einer Insolvenz beachten müssen.

Allgemeines Zivilrecht

Schnell kommt es vor, dass man eine Meinungsverschiedenheit mit einem Vertragspartner hat. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie für einen derartigen Rechtsstreit bestens gewappnet.

Erbrecht

Im Erbrecht werden alle Verfügungen über Eigentum und andere veräußerbare Rechtsgüter im Falle des Todes des Erblassers geregelt. Gern erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten von jenen abzuweichen. Ich vertrete sie auch in Auseinandersetzungen mit Miterben oder
Pflichtteilsberechtigten, bzw. helfe Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche.

Familienrecht

Dieser besondere Teil des Zivilrechts regelt alle Rechtsverhältnisse von Personen, die durch familiäre, verwandtschaftliche, lebenspartnerschaftliche oder eheliche Verhältnisse miteinander verbunden sind.

Gesellschaftsrecht

Möchten Sie eine Gesellschaft gründen, so gibt es im deutschen Gesellschaftsrecht diverse Möglichkeiten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Wir beraten Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und finden die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform.

Insolvenzrecht

In einer Insolvenz haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten. Wir beraten Sie sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen über alles, was Sie in einer Insolvenz beachten müssen.

Allgemeines Zivilrecht

Schnell kommt es vor, dass man eine Meinungsverschiedenheit mit einem Vertragspartner hat. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie für einen derartigen Rechtsstreit bestens gewappnet.

Erbrecht

Im Erbrecht werden alle Verfügungen über Eigentum und andere veräußerbare Rechtsgüter im Falle des Todes des Erblassers geregelt. Gern erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten von jenen abzuweichen. Ich vertrete sie auch in Auseinandersetzungen mit Miterben oder
Pflichtteilsberechtigten, bzw. helfe Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung

KONTAKTIEREN SIE UNS

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin
Telefon:  05105-9020

Oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail auf unter:
Email: buero@ra-zywicki.de

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Ihre Nachricht
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung *
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.
KONTAKTIEREN SIE UNS

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin
Telefon:  05105-9020

Oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail auf unter:
Email: buero@ra-zywicki.de